Bitte vor der Meldung einer Veranstaltung den Terminkalender kontrollieren!
Bitte überprüfen Sie vor der Terminmeldung für Ihre Veranstaltung, ob es sich um eine anmeldepflichtige Veranstaltung handelt (siehe §§ 3 und 4 Veranstaltungsgesetz 2003). In diesem Fall muss die Veranstaltung vor bzw. gleichzeitig mit der Terminmeldung im Gemeindeamt ordnungsgemäß gemäß Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 angemeldet werden.