Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauvorhabens gewährt die 
Gemeinde Nikolsdorf nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat in 
der Regel einen Baukostenzuschuss in Höhe von 2/5 des hiefür jeweils 
vorgeschriebenen Erschließungsbeitrags. Hievon ausgenommen sind 
jedenfalls jene Fälle, in denen mit der Bauausführung vor dem Vorliegen 
einer rechtskräftigen Baubewilligung begonnen wurde. (GR 9.10.2000)
SOLARFÖRDERUNG AB 01.07.2007: 
Die von der Gemeinde Nikolsdorf bisher gewährte Solarförderung wird nur 
mehr für jene Projekte gewährt, für welche spätestens bis 30.06.2007 bei der 
Bezirkshauptmannschaft Lienz die Solarförderung des Landes Tirol beantragt 
wurde. 
In Zukunft wird unter der Bedingung der Vorlage eines Fördernachweises des 
Landes Tirol für die betreffende Solaranlage eine Förderung der Gemeinde in 
Höhe von € 30,- je m² Kollektorfläche, maximal der Betrag von € 300, gewährt. 
(GR 13.07.2007) 
SOLARFÖRDERUNG AB 01.07.2007: 
Die von der Gemeinde Nikolsdorf bisher gewährte Solarförderung wird nur 
mehr für jene Projekte gewährt, für welche spätestens bis 30.06.2007 bei der 
Bezirkshauptmannschaft Lienz die Solarförderung des Landes Tirol beantragt 
wurde. 
In Zukunft wird unter der Bedingung der Vorlage eines Fördernachweises des 
Landes Tirol für die betreffende Solaranlage eine Förderung der Gemeinde in 
Höhe von € 30,- je m² Kollektorfläche, maximal der Betrag von € 300, gewährt. 
(GR 13.07.2007)