Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauvorhabens gewährt die
Gemeinde Nikolsdorf nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat in
der Regel einen Baukostenzuschuss in Höhe von 2/5 des hiefür jeweils
vorgeschriebenen Erschließungsbeitrags. Hievon ausgenommen sind
jedenfalls jene Fälle, in denen mit der Bauausführung vor dem Vorliegen
einer rechtskräftigen Baubewilligung begonnen wurde. (GR 9.10.2000)
SOLARFÖRDERUNG AB 01.07.2007:
Die von der Gemeinde Nikolsdorf bisher gewährte Solarförderung wird nur
mehr für jene Projekte gewährt, für welche spätestens bis 30.06.2007 bei der
Bezirkshauptmannschaft Lienz die Solarförderung des Landes Tirol beantragt
wurde.
In Zukunft wird unter der Bedingung der Vorlage eines Fördernachweises des
Landes Tirol für die betreffende Solaranlage eine Förderung der Gemeinde in
Höhe von € 30,- je m² Kollektorfläche, maximal der Betrag von € 300, gewährt.
(GR 13.07.2007)
SOLARFÖRDERUNG AB 01.07.2007:
Die von der Gemeinde Nikolsdorf bisher gewährte Solarförderung wird nur
mehr für jene Projekte gewährt, für welche spätestens bis 30.06.2007 bei der
Bezirkshauptmannschaft Lienz die Solarförderung des Landes Tirol beantragt
wurde.
In Zukunft wird unter der Bedingung der Vorlage eines Fördernachweises des
Landes Tirol für die betreffende Solaranlage eine Förderung der Gemeinde in
Höhe von € 30,- je m² Kollektorfläche, maximal der Betrag von € 300, gewährt.
(GR 13.07.2007)